Die advitam Schlossklinik ist eine private Tagesklinik für Psychosomatik, Psychiatrie und Psychotherapie. Die Klinik ist eine hervorragende und notwendige Ergänzung zum Medizinischen Versorgungszentrum advitam, die wir aufgrund der hohen Nachfrage und langen Wartezeiten gegründet haben. Als Familienunternehmen führen wir diese Unternehmen mit unserer langjährigen Erfahrung und fachlichen Kompetenz.
Der überwiegende Teil unserer Patienten ist gesetzlich versichert und kann deshalb nicht automatisch in die advitam Schlossklinik eingewiesen werden. Sie können selbstverständlich die Kosten selbst übernehmen und sparen damit lästige Bürokratie und lange Wartezeiten.
Wir möchten jedoch auch für die Patienten da sein, die die Behandlung nicht selber zahlen können und zeigen Ihnen, wie Sie eine Kostenübernahmebei Ihrer Krankenkasse erreichen können:
1. Plan A: Sie stellen bei Ihrer Krankenkasse einen kurzen formlosen Antrag auf Kostenübernahme für die tagesklinische Behandlung in der advitam Schlossklinik und schildern ggfs. Ihre persönliche Situation. Bitte betonen Sie dabei, dass Sie bald wieder gesund und arbeitsfähig sein möchten und deshalb eine baldige Entscheidung wünschen. Eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (Befundbericht mit Therapieempfehlung) erhalten Sie von Ihrem behandelnden Arzt oder von uns und fügen diese Ihrem Antrag bei.
Dies wäre für Sie die einfachste Variante, da Sie dann mit der Abrechnung fast nichts zu tun haben. Die Krankenkassen betonen meistens, dass dies eine Einzelfallentscheidung sei und daraus kein Rechtsanspruch für andere erwächst.
2. Plan B: Wir machen leider die Erfahrung, dass einige Krankenkassen die Kostenübernahme für die tagesklinische Behandlung erst einmal nicht genehmigen wollen. Für diesen Fall können Sie als Alternative die sogenannte Kostenerstattung wählen und sich dabei auf die Satzung Ihrer Krankenkasse (zur Kostenerstattung) beziehen. Es wird Ihnen dann meist „gedroht“, dass bei der Kostenerstattung nur der Betrag erstattet wird, den die Krankenkasse bei einer Unterbringung in einem Vertragskrankenhaus (nach § 108 SGB V) zahlen muss. Da unser Tagessatz von € 269,00 unter dem Satz vergleichbarer Kliniken liegt, sollte von Ihnen, wenn überhaupt, nur ein minimaler Selbstbehalt zu tragen sein.
Wir empfehlen die Wahl der Kostenerstattung nur für den Krankenhausbereich und nur für ein Quartal zu erklären.
Bei freiwillig Versicherten sind die Krankenkassen häufig eher bereit die Kosten für unsere Tagesklinik zu übernehmen.
Zudem haben fast alle Krankenkassen mit einzelnen geeigneten Leistungserbringern, z.B. privaten Kliniken, Sonderverträge (Selektivverträge, Integrierte Versorgungsverträge) abgeschlossen, damit ihre Versicherten gut versorgt werden. Wir bieten allen Krankenkassen den Abschluss eines solchen Vertrags an um die Patientenversorgung zu verbessern.
Wenn Sie für den Antrag auf Kostenübernahme einen ausführlichen fachärztlichen Befundbericht mit Diagnose, Vorbehandlungen und Therapieempfehlungen benötigen, können Sie sich bei uns in der advitam Schlossklinik für ein sog. Lotsengespräch anmelden.
Wir werden alles tun um Ihnen so gut und so schnell wie möglich aus der Krise herauszuhelfen. Uns ist bewusst, dass es gerade in dieser schweren Zeit besonders mühsam und anstrengend ist sich mit den Kostenträgern auseinanderzusetzen. Aber der Kampf um die Gesundheit lohnt sich!
Alles Gute und viel Glück!